Javascript ist erforderlich, damit die Anwendung korrekt funktioniert!
Loading

Wahlen & Volksbegehren

Aktuelle Wahlen

Nationalratswahl am 29. September 2024

Nach der Europawahl ist vor der Nationalratswahl - Am Sonntag, den 29.09. ist es soweit - die nächste Nationalratswahl steht an.

EU-Bürger:innen anderer Staaten sind bei der Nationalratswahl nicht wahlberechtigt. Es besteht keine Wahlpflicht.

Gewählt werden 183 Abgeordnete zum Nationalrat– und nicht die Bundesregierung. Es gibt allerdings einen engen Zusammenhang: Der Bundespräsident bzw. die Bundespräsidentin ernennt die Bundesregierung. Er/Sie achtet dabei aber darauf, dass diese über eine ausreichende Unterstützung im Nationalrat – also in der Regel eine Mehrheit – verfügt.

Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl sind Österreicherinnen oder Österreicher, wenn sie spätestens

  • am Tag der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag (29. September 2024) ihren 16. Geburtstag feiern;

das Erlangen des passiven Wahlrechts bei einer Nationalratswahl erfolgt wenn

  • ein(e) Bewerber(in) am Stichtag der Wahl (9. Juli 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollenden; d.h. jene Personen die spätestens am Wahltag ihren 18. Geburtstag feiern. Es besteht keine Wahlpflicht.

Für die Nationalratswahl ist das österreichische Bundesgebiet in neun Landeswahlkreise eingeteilt, die wiederum in insgesamt 39 Regionalwahlkreise untergliedert sind (Näheres siehe unsere Internet-Seite Wahlkreiseinteilung).

Bei einer Nationalratswahl werden 183 Abgeordnete gewählt. Zur Kandidatur bedarf es der Einbringung (zumindest) eines Wahlvorschlags.

Wahlvorschläge bedürfen der Unterschrift von drei Abgeordneten zum Nationalrat. Andernfalls müssen ihnen Unterstützungserklärungen in folgendem Ausmaß beigegeben sein:

Burgenland

100

Oberösterreich

400

Tirol

200

Kärnten

200

Salzburg

200

Vorarlberg

100

Niederösterreich

500

Steiermark

400

Wien

500

Für eine bundesweite Kandidatur sind demnach 2.600 Unterstützungserklärungen erforderlich.

Für eine bundesweite Kandidatur ist die Einbringung von neun Wahlvorschlägen erforderlich. Ein Wahlvorschlag enthält zumindest eine Landesparteiliste sowie allenfalls so viele Regionalparteilisten, wie der Landeswahlkreis Regionalwahlkreise aufweist. Näheres zur Kandidatur bei Nationalratswahlen finden Sie auf unserer Seite "Wie kann man bei einer Nationalratswahl kandidieren?".
Dort finden Sie auch das Muster einer Unterstützungserklärung.

Nehmen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und geben auch Sie am 29. September Ihre Stimme ab!

www.wahlkartenantrag.at


Aktuelle Volksbegehren

Für folgende Volksbegehren wurden Einleitungsanträge gestellt. Sie konnten im Eintragungszeitraum vom 11. bis 18. März 2024 unterschrieben werden:

Mit der ID Austria können Sie auch Volksbegehren in der Einleitungsphase unterstützen.